Grundschule Frankenhardt

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  • Wechselbild der Grundschule Frankenhardt

    gemeinsam

    »Es gehen viele Freunde in ein kleines Haus.«
    Deutsches Sprichwort

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    leben

    »Mit Kindern vergehen die Jahre wie im Flug. Doch Augenblicke werden zu Ewigkeiten.«
    Jochen Mariss

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    lernen

    »Erziehung ist Beispiel und Liebe. Sonst nichts.«
    Friedrich Fröbel

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    gemeinsam

    »Der beste Weg, einen Freund zu haben, ist der, selbst einer zu sein.«
    Ralph Waldo Emerson

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    leben

    »Die wahre Lebensweisheit besteht darin, im Alltäglichen das Wunderbare zu sehen.«
    Pearl S. Buck

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    lernen

    »Den Kindern das Wort geben.«
    Célestein Freinet

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    gemeinsam

    »Ein bisschen Freundschaft ist mehr wert, als die Bewunderung der ganzen Welt.«
    Tenzin Gyatso

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    leben

    »Der Sinn des Lebens besteht darin, glücklich zu sein.«
    Tenzin Gyatso

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    lernen

    »Was man lernen muss, um es zu tun, das lernt man, indem man es tut.«
    Aristoteles

Seiteninhalt

Was tun?

Wenn Ihr Kind krank ist, dann darf es in dieser Zeit die Schule aus zwei Gründen nicht besuchen: Es soll möglichst schnell wieder gesund und die anderen Kinder nicht krank werden. Ein krankes Kind kann außerdem nicht effektiv lernen. Bitte rufen Sie uns in diesem Fall morgens vor dem Unterricht (07:15 bis 07:35 Uhr) in der Schule an (07959 530), damit wir bereits vor Unterrichtsbeginn wissen, warum Ihr Kind nicht da ist. Bitte bedenken Sie, dass wir uns Sorgen machen, wenn ein Kind unentschuldigt fehlt.

Grundsätzlich gilt, dass Kinder in Krankheitszeiten die versäumte Lernzeit nicht nachholen und auch keine Hausaufgaben machen müssen. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Ihr Kind, abhängig von der Erkrankung, in der Lage ist, den Unterrichtsstoff bzw. die Hausaufgaben der Fehltage zu bearbeiten, dann teilen Sie uns dies bitte telefonisch mit. Über den Klassenlehrer bzw. Mitschüler, die in Ihrer Nähe wohnen, erhalten Sie dann die notwendigen Informationen und Materialien.

Sollte Ihr Kind länger als 10 Tage krank sein, dann ist ein ärztliches Attest notwendig.

PDF Krankmeldung

Meldepflichtige Krankheiten

Schwerwiegende Infektionskrankheiten sind zum Schutz Ihres und der anderen Kinder und deren Familien, sowie der Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 34 Abs. 1-3 IfSG meldepflichtig. Bitte beachten Sie, dass schwangere Lehrerinnen und ihr ungeborenes Leben durch einige dieser Krankheiten im Besonderen gefährdet sind. Meldepflichtig bedeutet, dass Sie neben dem Hausarzt auch die Schulleitung darüber informieren müssen. Insbesondere folgende Krankheiten sind von der Meldepflicht betroffen:

  • Keuchhusten
  • Mumps
  • Windpocken
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen
  • Typ b-Meningitis
  • Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
  • Diphtherie
  • EHEC
  • Ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
  • Lungentuberkulose
  • Paratyphus
  • Poliomyelitis
  • Scabies (Krätze)
  • Shigellose
  • Typhus abdominalis
  • Virushepatitis A oder E
  • Salmonella Typhi
  • Salmonella Paratyphi
  • Shigella
  • Haemophilus influenzae
  • Typ b-Meningitis
  • Ansteckungsfähige Lungentuberkulose